FAQ Ewilpa®

Die wichtigsten Frage in Zusammenhang mit der Gründung eines Parks.

Welche 12 wichtigen Punkte sind im Vorfeld zu beachten?


1.
Gibt es eine motivierte Arbeitsgruppe vor Ort (ggf. sogar als gemeinnütziger Verein organisiert - siehe auch Punkt 8)?
2.
Wie groß ist das angedachte Gelände? Sind es mehrere Flurstücke oder ist es ein Einzelnes? Eigentumsverhältnisse: Wem gehört das/die Grundstück/e?
3.
Gibt es rechtliche Besonderheiten oder Einschränkungen zu beachten: Wege- und Überfahrtrechte, Naturschutz, Landschaftsschutz, Naturpark, Nationalpark, Wasserschutzgebiet Kategorien 1-3, Denkmalschutz (gibt es nicht nur für Gebäude, sondern auch für historische Parkanlagen und Bodendenkmale)?
4.
Sind die Grundstücke öffentlich zugänglich (in Ausnahmen auch teilweise öffentlich zugänglich)? Wie sah die frühere Nutzung des Geländes aus (Stichwort Altlasten)?
5.
Welche Nutzung oder Bepflanzung ist aktuell dort zu finden? Beispiel: Wiese, Streuobstwiese, Ackerland, Baumbestand, Hecken, Brachland, Wald, See, Bachlauf, usw.
6.
Wie ist die unmittelbare Umgebung? Gibt es (konventionelle) Landwirtschaft in der Nähe? Wohnbebauung, Industrie, Straße, Bahngleise/Anschluss?
7.
Wie sind die infrastrukturellen Bedingungen? Anschluss an den ÖPNV? Straße, Radweg, Parkplatz etc.? Wie weit liegt das Grundstück von der Ortschaft entfernt (Grundstücke sollten siedlungsnah bzw. gut erreichbar gelegen sein)?
8.
Eine eventuelle finanzielle Unterstützung durch die Stiftung Ewilpa® ist nur über einen als gemeinnützig anerkannte Organisation/Verein vor Ort möglich. Ist ein solcher als gemeinnützig anerkannte Verein schon vor Ort (oder kann neu gegründet werden)?
9.
Muss oder kann in der Gemeinde eine ökologische Ausgleichsfläche ausgeschrieben werden?
10.
Welche Kräuter,- Natur,- oder Waldpädagogen oder welche zertifizerte Fachberater (HfWU) sind schon vor Ort engagiert?
11.
Gibt es Hotels, Tourismusangebote, Seminar- oder Gesundheitszentren, die davon profitieren können?
12.
Welche Abklärungen mit Kommunen und (Naturschutz)Behörden zur Realisierbarkeit des Projektes sind im Vorfeld schon gelaufen? Gibt es engagierte Privatpersonen, Organisationen, Business-Vereinigungen wie Rotarier, Lions Club oder Unternehmen, die als Sponsoren in Frage kommen? Gibt es Stiftungen mit lokalem Bezug vor Ort?

Wie groß soll ein Ewilpa® sein?


Hier gibt es keine starren Regeln. Es kommt auf das Umfeld an, denn mitten in einer Großstadt wird schon eine Fläche von 0,3 Hektar (=3.000 Quadratmeter) als “Park” wahrgenommen, in ländlichen Gegenden würde diese Fläche winzig wirken. Auf dem Land sind zusammenhängende Flächen von 1 bis 3 Hektar oder dezentrale Lösungen mit vielen Teilflächen, welche durch einen Themenweg miteinander verbunden sind, ideal.

Kann ein Ewilpa® als ökologische Ausgleichsfläche anerkannt werden?


Ja! In einem Ewilpa® werden ausschließlich in Mitteleuropa heimische und zum jeweiligen Standort ökologisch passende Pflanzen gepflanzt und angesiedelt. Die einzelnen Gestaltungselemente eines Ewilpa® wie zum Beispiel Ackerbrache (=Wildgemüsefeld), Feuchtwiesen, Alleen, Baumhaine, Wildfruchthecken und Streuobstwiesen sind alle im Sinne der ökologischen Ausgleichsflächen wertvolle Biotope.

Was unterscheidet ein Ewilpa® von Urban Gardening?


Beim Urban Gardening steht der Anbau von Kulturgemüse im Mittelpunkt, im Ewilpa® die “kontrollierte Verwilderung” von einheimischen Wildpflanzen. Es spricht nichts dagegen, bei der Planung eines Ewilpas® auch eine Fläche für Urban Gardening zu reservieren. Hier wird das Gärtnern sogar noch viel besser funktionieren, da im umgebenden Ewilpa® viele natürliche Helfer leben (Bestäuber-Insekten, Raupen fressende Singvögel, ...) sowie Mulch- und Düngerpflanzen zur Verfügung stehen.

Was ist der Unterschied zu Permakultur?


Im Sinne der Permakultur besteht ein Ewilpa® aus Ergänzungszone und Wildniszone.

Wie gehen wir mit Hunden im Ewilpa® um?


Lebensmittel und Hunde – das passt nicht gut zusammen. Andererseits laufen Füchse und andere Wildtiere auch frei herum, übrigens auch auf jedem Salat- oder Erdbeerfeld. Seitens der Stiftung folgen wir daher eine der jeweiligen Situation angepassten Strategie: In einem siedlungsnahen, klar abgegrenzten Ewilpa® sind Hunde nicht erlaubt. In einem weitläufigen, aus verschiedenen Teilgebieten bestehenden Ewilpa® müssen Hunde angeleint werden. Sind in Sonderfällen Maßnahmen gegen Hunde nicht umsetzbar, müssen Kräuter und Stauden in Hochbeeten angesiedelt werden. Das Erntegut von Büschen und Bäumen ist ja außerhalb der Reichweite von Hunden.

Was kostet ein Ewilpa®?


Der Wegebau, das eventuell mögliche Seminarhaus (“Grünes Klassenzimmer”), das Informationsmanagement (Infotafeln, Wegweiser, Begleitbuch, Webpräsenz) sowie die Grundstückskosten sind die wesentlichen Positionen. Im Vergleich dazu sind die Bäume, Sträucher, Stauden und das Saatgut günstig. Eine intelligente Konzeption und Planung kostet einmalig, kann jedoch enorm Kosten sparen, zum Beispiel indem bereits vorhandene Wege und Grundstücke der Kommune mit in das Gesamtkonzept einbezogen werden. Da jeder Ort und jedes Projekt einmalig ist, können wir hier keine fixe Summe nennen. Erst nach einem ersten Gespräch über die örtlichen Gegebenheiten und Zielsetzungen kann der finanzielle Aufwand besser eingeschätzt werden.

Welcher Pflegeaufwand entsteht langfristig?


Essbare Wildpflanzen benötigen wenig Pflege, schließlich sind sie Teil unserer einheimischen Natur. Im Vergleich zu herkömmlichen öffentlichen Grünflächen ist der finanzielle Aufwand höchstens gleich meist jedoch geringer - je nach Gestaltung des Ewilpas®. Die Wiesen müssen 1 bis 2 Mal jährlich gemäht und die Beschilderung auf mögliche Beschädigungen überprüft werden. Gehölze werden nur dann, wenn es dringend erforderlich ist, geschnitten.

Wer kann Träger eines Ewilpas® sein?


Ökologisch wirtschaftende Bauern, Städte und Gemeinden, Unternehmen, engagierte Einzelpersonen, Vereine, Kurverwaltungen, Betreibergesellschaften von Kliniken, Bio-Hotels, ...
Zuwendungen aus dem Stiftungsfond können nur an eine als gemeinnützig anerkannte Institution (ein Verein beispielsweise) erfolgen.

Warum die einzelnen Park-Projekte unter dem Namen Ewilpa® firmieren


Gemeinsam sind wir stark! Die Stiftung Ewilpa® generiert Vorteile für alle am Netzwerk beteiligten! Die Stiftung organisiert in D, A und CH die überregionale Medienarbeit für alle Parks. Die Stiftung bietet über das Ewilpa®-Netzwerk fachliche Unterstützung und Beratung. Auf diese Weise erreichen wir für alle am Ewilpa®-Netzwerk Beteiligten großen Mehrwert: Aufmerksamkeit für unser Anliegen (Naturschutz, Umweltbildung, Gesundheitsvorsorge), zahlreiche Besucher und Teilnehmer an den “wilden” Veranstaltungen in den Parks vor Ort.

Die Voraussetzungen dafür sind:
1. Ein gemeinsames CI/Design für alle Ewilpas®.
2. Die Ewilpas® stehen allen Menschen offen; sie sind eine Art moderne Allmende.
3. Ein Mindestbestand an essbaren Wildpflanzen sowie ein guter Pflegezustand des Informationssystems (zum Beispiel Info-Tafeln, Wegweiser) muss vom jeweiligen Träger vor Ort gewährleistet werden.
 

Werden für die Teilnahme am Ewilpa®-Netzwerk Lizenzgebühren fällig?


Nein. Die Stiftung Ewilpa® ist als gemeinnützig anerkannt, das heißt, sie arbeitet nicht gewinnorientiert; für die einzelnen Ewilpas® fallen somit keine Lizenzgebühren an. 
Unser Newsletter

Kostenfreier Newsletter “Wildpflanzen aktuell” von Dr. Markus Strauß mit saisonaler Sammelliste zu Wildpflanzen und Wildfrüchten, Rezeptideen und Terminen.


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Die Idee - Essbare­Wildpflanzen­Parks
Bei der Gestaltung von EssbareWildpflanzenParks werden krautig wachsende Wildpflanzen, Stauden, Sträucher und Bäume gepflanzt, um diese dann kontrolliert verwildern zu lassen.